Freitag, 13. Mai 2016

Myriam Stamm: rechtliche und gerichtliche Schritte wegen Rufmordes gegen Myriam Stamm

Myriam Stamm:

rechtliche und gerichtliche Schritte wegen Rufmordes gegen Myriam Stamm aus Niederglatt, Schweiz

Liebe Leser,

Anfang 2015 wurde ich auf einen Facebook Eintrag einer gewissen Myriam Stamm aus Niederglatt in der Schweiz aufmerksam gemacht. Anfänglich war ich nicht nur erbost sondern auch zu tiefst schockiert, warum eine mir unbekannte Person vorsetztlich solche Bösartigkeiten und Unverschämtheiten gegen mich in die Welt setzt. Nach wochenlangen Recherchen ist es mir dann mit Hilfe einiger Internetspezialisten gelungen den Absender und Verfasser dieses Rufmordes ausfindig zu machen.

Bei einem ersten persönlich geführtem Telefonat stellte sich heraus, dass sich hinter der Person Myriam Stamm eine Finanzberaterin und intime Freundin eines ehemaligen Bekannten aus Monte Carlo verbarg, der sich sicherlich auch wegen möglicher schlechter Beratung seiner Finanzberaterfreundin Myraim Stamm nach dem Verlust seines Vermögens freiwillig aus dem Leben schied. Für mich war es damals vor gut 10 bis 12 Jahren ein grosser Schock, einen guten Bekannten auf diese Weise zu verlieren.  Ergo: Man darf halt nicht privates und geschäftliches vermischen. 

 Auf die Bissigkeit des Artikels der Frau Stamm gegen mich angesprochen und warum ihr erst jetzt nach über 10 Jahren derartige Schmierereien eingefallen wären, bekam ich weder eine plausible noch fundamentierte Antwort. Mir kam es vor als ob sie nach soviel Jahren des Trauerns um einen intimen Freund es nicht verkraften konnte, dass mir in der Zwischenzeit eine liebevolle und herzliche Familie das Leben erfüllt, während sie dagegen in ihrem möglicherweise unbefriedigtem Interimslebenszeitabschnitt auf viele Freuden des Lebens nach dem Tod des Herrn M.B. verzichten musste.

Ihren seelischen Kummer verstehend hatte ich Frau Myriam Stamm trotzdem erst freundlich aufgefordert ihre Rufmordpraktiken gegen mich aus dem Netz zu nehmen, da ich mich sonst rechtlich und gerichtlich gegen sie engagieren müsste. Mehrere gutgemeinte Mahnnungen verliefen fruchtlos, so daß mir nichts anderes übrig geblieben ist, die Rufmordattaken der Frau Myriam Stamm gegen mich nicht nur zivil- sondern auch strafrechtlich untersuchen zu lassen.

Anbei, liebe Leser, die ersten rechtlich eingeleiteten Schritte bei den entsprechend zuständigen Behörden. Ich werde Ihnen zu gegebener Zeit weitere Informationen über die rechtlichen Schritte und deren Resultate auf dem Laufenden halten, damit solche Machenschaften in Zukunft von jedem Betroffenen im Keim erstickt werden können.

Hochachtungsvoll
Eric Knopp


 Anhang: Rechtsanwaltsschreiben vom 04.04.2016