Myriam Stamm: Prozesse wegen Ehrverletzung, Kreditgefährdung und Rufmord
Letzte Abmahnung
Liebe Leser,
eine gewisse Myriam Stamm aus Niederglatt, Schweiz, hat sich in einer ihrer Facebook Veröffentlichungen höchst bösartig, vorsätzlich falsch und zu tiefst ehrverletzend, über mich ausgelassen. Es wurde ihr durch mehrere Aufforderungen die Möglichkeit gegeben ihre frustrierte Weltanschauung zumindest gegenüber meiner Person aus ihrer Veröffentlichung herauszunehmen. Eine juristische Abmahnung aus Anfang April 2016 will sie angeblich nicht bekommen haben, obwohl diese auch ins Netz gestellt wurde. Bevor die Prozesse wegen Ehrverletzung, Kreditgefährdung und Rufmord, sowie Schadensersatzklagen in nicht unerheblichem Maße bei den zuständigen Straf- und Zivilgerichtsstellen in der Schweiz eingereicht werden, wurde ihr mit neuerlichem Schreiben nochmals die Möglichkeit geboten, ihre Verfehlungen zu korrigieren, diesmal mit internationalem Einschreiben. Ob sie die gereichte Hand annimmt, wird sich kurzfristigst zeigen. Wenn die letzte gutgemeine Frist abgelaufen ist, werden sich die juristischen Mühlenräder in der Schweiz anfangen zu drehen. Sie mahlen langsam, aber sie mahlen. Es ist schlimm sich mit so einer fremdartigen beratungsresistenten Personen auseinander setzen zu müssen.
Letzte Abmahnung
Liebe Leser,
eine gewisse Myriam Stamm aus Niederglatt, Schweiz, hat sich in einer ihrer Facebook Veröffentlichungen höchst bösartig, vorsätzlich falsch und zu tiefst ehrverletzend, über mich ausgelassen. Es wurde ihr durch mehrere Aufforderungen die Möglichkeit gegeben ihre frustrierte Weltanschauung zumindest gegenüber meiner Person aus ihrer Veröffentlichung herauszunehmen. Eine juristische Abmahnung aus Anfang April 2016 will sie angeblich nicht bekommen haben, obwohl diese auch ins Netz gestellt wurde. Bevor die Prozesse wegen Ehrverletzung, Kreditgefährdung und Rufmord, sowie Schadensersatzklagen in nicht unerheblichem Maße bei den zuständigen Straf- und Zivilgerichtsstellen in der Schweiz eingereicht werden, wurde ihr mit neuerlichem Schreiben nochmals die Möglichkeit geboten, ihre Verfehlungen zu korrigieren, diesmal mit internationalem Einschreiben. Ob sie die gereichte Hand annimmt, wird sich kurzfristigst zeigen. Wenn die letzte gutgemeine Frist abgelaufen ist, werden sich die juristischen Mühlenräder in der Schweiz anfangen zu drehen. Sie mahlen langsam, aber sie mahlen. Es ist schlimm sich mit so einer fremdartigen beratungsresistenten Personen auseinander setzen zu müssen.